BSG: Aufklärung von Patienten
19. März 2021
Patienten sind schon aus Haftungsgründen über Chancen und Risiken einer möglichen Behandlung ordnungsgemäß aufzuklären. Fehlt die ordnungsgemäße Aufklärung, kann das Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen die Krankenkasse des Versicherten haben. Eine ordnungsgemäße Aufklärung ist danach kein bloßer Formalismus. So hat dies der I. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 19. März 2020 (B 1 KR 20/19 R) entschieden und entwickelt seine bisherige Rechtsprechung (BSG Urteil vom 8. Oktober 2019 - B 1 KR 3/19 R) damit fort.
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